Wer einen alten Papierführerschein (grau oder rosa) oder einen bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellten Scheckkartenführerschein besitzt, muss diesen in den kommenden Jahren umtauschen. Das teilt der ADAC mit.
Umtausch des Führerscheins bis 19. Januar
Grund hierfür ist eine EU-Richtlinie (2006/126/EG) nach der künftig alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein sollen. In manchen Bundesländern sind rund zehn Millionen Führerscheine von dieser Regelung betroffen.
Laut ADAC regelt ein Stufenplan anhand von Ausstellungsdatum und Geburtsjahr, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. Der verpflichtende Führerschein-Umtausch hat 2022 mit den Jahrgängen 1953 bis 1958 begonnen. Schon bis zum 19. Januar müssen alte Dokumente, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, in das neue Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Dennoch gibt es ein Problem: Coronabedingt kommt es in örtlichen Führerscheinstellen vermehrt zu Engpässen und längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe. “Viele Mitglieder berichten uns, dass es derzeit schwierig ist, die zuständigen Behörden für einen Termin zu erreichen. Entweder es ist dauerhaft besetzt oder es hebt niemand ab. Die Menschen haben Sorge, die Frist zu verpassen. Der Beratungsbedarf ist hoch”, sagt Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein.
Postalische Aufforderung zum Umtausch
Was können betroffene Autofahrer tun? ADAC Verbraucherschützerin Schön rät: “Wer bei seiner Behörde trotz tagelanger Versuche weder telefonisch noch online einen Termin bekommt, sollte die Führerscheinstelle auf dem Postweg mit Nachweis auffordern, einen Termin für den Umtausch zu benennen.”
Eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg legen Autofahrer am besten griffbereit ins Handschuhfach. Im Fall einer Polizeikontrolle könne man so glaubhaft darlegen, dass man sich bereits gekümmert und alles getan hat, was gegenwärtig möglich war.
Verlängerung der Frist bis 19. Juli
Wer seinen alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, dem droht nach Ablauf der Frist eigentlich ein Verwarngeld von zehn Euro. Aufgrund der Schwierigkeiten in vielen Fahrerlaubnisbehördenhat die Verkehrsministerkonferenz vor Kurzem beschlossen, dass der Umtausch länger möglich sein soll.
Wer es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht bis zum 19. Januar schafft, soll bis zum 19. Juli Zeit bekommen. Bis dahin sollen keine Bußgelder verhängt werden. “Wir raten trotzdem dazu, sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern und die Führerscheinstelle bei Nicht-Erreichbarkeit schriftlich um einen Umtauschtermin zu bitten. Ansonsten verlagert man das Problem nur nach hinten”, sagt Schön.
So funktioniert der Führerschein-Umtausch: Pkw- und Motorradfahrer benötigen für den Umtausch ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild sowie den aktuellen Führerschein.
Stimmt die ausstellende Behörde des alten, rosafarbenen beziehungsweise grauen Papierführerscheins nicht mit der des aktuellen Wohnsitzes überein, ist zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich.
Kosten für den Führerschein-Umtausch
Diese kann per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragt werden und wird an die neue Führerscheinstelle geschickt. Der eigentliche Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle per Antragstellung und kostet rund 25 Euro zuzüglich der Kosten für das biometrische Lichtbild. Das neue Führerschein-Dokument ist dann 15 Jahre lang gültig.
Foto: Mondisso/pixabay
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